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   SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13   

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SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13 (https://dejure.org/2016,98967)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08.03.2016 - S 5 R 324/13 (https://dejure.org/2016,98967)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08. März 2016 - S 5 R 324/13 (https://dejure.org/2016,98967)
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  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Es liege daher nahe, dass der Gesetzgeber, sofern er es bei der bisherigen Konzeption von Entschädigung und Versorgung der Abgeordneten belasse, auch eine Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorsehe (vgl. BVerfG Urteil vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 162).

    Zutreffend ist der Gesetzgeber hierbei davon ausgegangen, dass es sich auch bei der Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um eine Leistung aus einer öffentlichen Kasse handelt (vgl. hierzu umfangreich LSG Rheinland-Pfalz a.a.O. Rn. 29 f sowie insbesondere BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 90 f.).

    Bei ihrer Bemessung wird neben der erbrachten Beitragsleistung zugleich der allgemeine wirtschaftliche Lebensstandard berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 101).

    Auch hat zur Vermeidung einer Doppelalimentation eine Differenzierung nicht hinsichtlich der auf eigener Beitragsleistung beruhender Anteile der Rente zu erfolgen (auch insoweit BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 118).

    Auch Renten der gesetzliche Rentenversicherung stellen - wie oben bereits zu Art. 14 GG ausgeführt - in diesem Sinne Zahlungen aus öffentlichen Kassen dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - juris).

    Die rückanknüpfende Regelung ist mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82-, juris Rn.189).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Dieses führte insbesondere aus, dass es sich bei der Abgeordnetenentschädigng nicht länger um eine Aufwandsentschädigung handele, sondern aus der Entschädigung eine Alimentation des Abgeordneten und seiner Familie aus der Staatskasse geworden sei (vgl. BVerfG sog. Diäten-Urteil vom 05.11.1975 - 2 BvR 193/74 - juris, Rn. 39).

    Es fehlt jedenfalls an jedem sachlich zureichenden Grund, diesen Fall anders als entsprechend den gegenwärtig im Beamtenrecht geregelten Grundsätzen zu behandeln und den Abgeordneten zu privilegieren (vgl. BVerfG sog. Diäten-Urteil vom 05.11.1975 - 2 BvR 193/74 - juris, Rn. 66).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09

    Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister;

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Aus öffentlichen Mitteln sollen nicht unkoordiniert nebeneinander mehrere Versorgungen gewährt werden, so dass sichergestellt sein soll, dass die Grenze der amtsangemessenen Versorgung nicht überschritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 2 C 57/09 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07

    Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag;

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit ausgeführt, dass, soweit der Staat dem Abgeordneten eine Entschädigung gewähre, die auf eine volle Alimentation des Abgeordneten und seiner Familie gerichtet ist, es immerhin naheliegend ist, für den Fall des Zusammentreffens der Abgeordnetenentschädigung mit Bezügen aus anderen öffentlichen Kassen ähnlich wie im Beamtenrecht deren Anrechnung vorzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2008 - 6 C 22/07 - juris, Rn.27).
  • BSG, 26.08.2015 - B 13 R 14/15 R

    Anforderungen an die Begründung einer Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Das BSG hat sich insbesondere in dem Verfahren B 13 R 14/15 R mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ruhens von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die grundsätzliche Bedeutung hat, nicht befasst, da die Revision bereits unzulässig war (BSG, Beschluss vom 26.8.2015 - B 13 R 14/15 R -, juris).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Er verletzt jedoch das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 (36)).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Deswegen verleiht Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetzgeber auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Urteil vom 28.4.1990 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - juris Rn. 127).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Der Gesetzgeber muss die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis, die zum Eigentumsbegriff gehören, achten und darf diese nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 154/05 -, Rn. 8, juris).
  • LSG Bayern, 27.11.2014 - L 14 R 741/12

    Zum teilweisen Ruhen einer Altersrente wegen des Bezugs einer Abgeordnetendiät

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Er hält § 29 Abs. 2 Satz 2 AbgG - wie das Bayerische LSG (vgl. Urteil vom 27.11.2014 - L 14 R 741/12-, juris) sowie das LSG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 19.10.2016 - L 4 R 188/14 -, juris) für mit dem GG vereinbar.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2016 - L 4 R 188/14

    Die Regelungen über ein Teilruhen von Ansprüchen aus der gesetzlichen

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2016 - S 5 R 324/13
    Er hält § 29 Abs. 2 Satz 2 AbgG - wie das Bayerische LSG (vgl. Urteil vom 27.11.2014 - L 14 R 741/12-, juris) sowie das LSG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 19.10.2016 - L 4 R 188/14 -, juris) für mit dem GG vereinbar.
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